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Jahrbücher für Kunstwissenschaft — 3.1870

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His, Eduard: Die Basler Archive über Hans Holbein, den Jüngern, seine Familie und einige zu ihm in Beziehung stehende Zeitgenossen
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https://doi.org/10.11588/diglit.51375#0144
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136

Hans Holbein der Jüngere

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Diesem Document zufolge hatte Franz Schmid äusser dem Gewaltbrief
seiner Mutter noch ein Empfehlungsschreiben („Fürdernuss“) von Bürger-
meister und Rath von Basel vorgebracht, wovon sich aber im Basler
Rathsarchiv weder Concept noch Copie vorfindet.
In welcher Weise Holbein Notiz von dieser Erbschaft genommen
und welche Verfügung er darüber getroffen, ist nicht bekannt. Bald er-
reichte auch ihn sein Lebensende. Dem Engländer W. H. Black gebührt
das Verdienst, im Jahr 1863 den richtigen Zeitpunkt von Holbeins Tod,
durch die Auffindung seines Testaments, datirt vom 7. October 1543,
und dessen Bestätigungsurkunde vom 29. November desselben Jahres ent-
deckt58), und dadurch einem Irrthum Ziel gesetzt zu haben, in welchem
alle Biographen unseres Malers, von Carl von Mander bis auf Hegner
befangen gewesen waren, indem sie ihn erst 1554 an der Pest sterben
liessen. Dieses wichtige Actenstück 59) hier zu wiederholen und zu discutiren,
unterlasse ich, als nicht zu der gestellten Aufgabe gehörend.
Ungeachtet der sorgfältigsten Nachforschungen in den Basler Archiven
lässt sich in keinem derselben etwas auf den Tod Holbeins unmittelbar Be-
zügliches finden, was um so auffallender ist, als über dieses im Auslande
erfolgte Ereigniss nothwendiger Weise von Amtswegen correspondirt werden
musste. Auch die sonst übliche Protocollirung der Vormundschaften in den
Urtheilbüchern der Basler Gerichte scheint bei diesem Fall umgangen
worden zu sein, wie wohl wir sehen werden, dass die Kinder Holbeins
einen Vogt in der Person ihres Stiefbruders Franz Schmid erhalten hatten.
Das erste Baslerische Actenstück, welches Holbeins als eines Verstorbenen
erwähnt, ist ein Schreiben des Raths an denjenigen der Stadt Zug,
vom 14. März 1544, und bezieht sich auf die Hinterlassenschaft des
Sigmund Holbein, auf welche, nach dem Tode seines berühmten Neffen
und Haupterben, eine Magdalena Holbeinin in Zug Ansprüche zu haben
glaubte. Dieses Schreiben lautet:
58) Discovery of the wil] of Hans Holbein, by W. H. Black, esq. F. S. A.
with remarks on the same by A. W. Franks, e.sq. Direktor. London 1863.
59) Abgedruckt und einlässlich besprochen in meinem Aufsatz „Die neuesten
Forschungen über H. Holbein“ Bd VIII der Beiträge -zur vaterländischen Geschichte.
 
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